Auch wenn hier und dort von Wintermärchen gesprochen wird, so sind die Räum- und Streupflichten bei Eis und Schnee kein winterliches Vergnügen. Unterlassene Räum- und Streupflichten sind kein Kavaliersdelikt. Um die Umwelt nicht unnötig zu belasten, gilt in Gelsenkirchen bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise auf Treppen oder bei Eisregen) ein absolutes Streusalzverbot. Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende Stoffe, zum Beispiel Sand oder Granulat.... und der Schneeschieber.
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